Jagdverein

Über die Jagd

«Öber de Jacht un öber de Fruen gift dat meiste vertören» – Gustav Blunkso ein alter Schnack von Gustav Blunk, einem alten Jäger aus Föhrden-Barl, der es gewusst haben musste, wenn er über die alten Zeiten sprach. Übersetzt bedeutet der Satz soviel wie: «Über die Jagd und über die Frauen erzürnen sich die Männer am ehesten».

In Föhrden-Barl findet dieser Spruch heute keine Nahrung mehr. Die zwölf Jäger sind in ihrer Passion als Heger und Pfleger des Wildbestandes der Gemeindejagd gleichberechtigte Partner. Alle die Jagd betreffenden Vorkommnisse oder Fragen finden eine einverträgliche Umsetzung im Gespräch miteinander. Wie im Pachtvertrag mit den Jagdgenossen (den Landbesitzern) festgeschrieben, werden drei Pächter nach demokratischen Regeln unter den Jägern gewählt und den Verpächtern vorgeschlagen. Die Zusammensetzung verändert sich von einer Pachtperiode zur nächsten. Die Niederwildpachtperiode beträgt mindestens neun Jahre.

Die Gemeindefläche beträgt etwas über 900 ha, vorwiegend Acker und Grünlandflächen mit mäßigen Waldanteilen. Derzeit bejagbare Wildarten sind Rehe und meist im Bereich der Bramau vorkommende Stockenten. Hasen werden ausschließlich auf einer Treibjagd im Jahr erlegt. Scheinwerfertaxierungen vor der Treibjagd bestätigen in den letzten Jahren die Durchführbarkeit einer derartigen Bejagung. Auf den betreffenden Flächen wurden zwischen 50 und 110 Hasen gezählt. Die Strecken dagegen belaufen sich auf 10 bis 25 Hasen. Rebhühner werden grundsätzlich geschont, Fasanen nur erlegt, wenn ausreichend Hähne festzustellen sind. Raubwild (Prädatoren) wie Fuchs, Dachs, Marder und Iltis wird nachgestellt, wenn die Population entsprechend hoch ist. Das war schon einmal anders. Wegen der Verbreitung der Tollwutgefahr wurden diese Wildarten noch in den 50er Jahren mit allen Mitteln bekämpft. Die Landkreise in Schleswig-Holstein setzten Prämien aus: Jeder Fuchs, der nachgewiesen zur Strecke kam, brachte dem Erleger 10,- DM ein. Der Bürgermeister stellte dem betreffenden Jäger eine Bescheinigung über Zeitpunkt und Entsorgung aus.

Vorgestern, gestern und heute

Bis 1866, nachdem Schleswig-Holstein preußischer Landesteil wurde, war die Jagd für die Grundbesitzer auf ihren eigenen Flächen gestattet.

Nach dem preußischen Gesetz wurden nun diese Flächen verpachtet. Erster Pächter der Föhrden-Barler Gemarkung war ein heute nicht mehr bekannter Jäger aus Bad Bramstedt. 1877 schlossen sich mehrere Bauern der Gemeinde zusammen und übten die Jagd selber aus.

Jagdgesellschaft

Das ging gut bis zum Jahre 1903. Infolge eines Vorganges, wie am Beginn dieser Geschichte erwähnt, zerfiel dieser Zusammenschluss und ein Hamburger Kaufmann übernahm die Jagd. Bereits zwei Jahre später ging die Jagd an einen Brauereibesitzer aus Kellinghusen über. Im Jahre 1911 wechselten wieder die Pachtverhältnisse, und der Hamburger Jagdverein «Hubertus» wurde neuer Pächter. Jagaufseher wurde der Föhrden-Barler W. Strohbeen.

1918 wurde der Jagdverein Föhrden-Barl gegründet, und die Jagd ging wieder in die Hände einheimischer Jäger über. Unter Veranlassung des Dorfschullehrers und Jägers Wilhelm Mohr wurde damals, 1924, erstmalig der Hegering Mittelholstein gegründet. Wilhelm MohrDer Gedanke war schon der, nicht nur aus der Natur zu entnehmen, sondern durch Auflagen und Selbstverordnungen eine gewisse Nachhaltigkeit in die Bejagung des Wildes einzusteuern. Es ging nicht nur ums Abschießen – nein, auch die Hege gehört zu einer Wildbewirtschaftung. Heute existiert diese Gemeinschaft noch als Hegering 10 Bad Bramstedt in etwa den damaligen Grenzen.

Der erste noch vorliegende Pachtvertrag wurde zwischen dem Dorfschulzen Lohse und für den Föhrden-Barler Jagdverein von dem Bauern Blunk, dem Maurermeister Blöcker und dem Bauern Kröger 1934 geschlossen. Dieser Verein löste sich 1936 nach Anwendung unseres Eingangsspruches auf. Die Jagd wurde mit Übernahme der Verpflichtung des vorherigen Vereins von Gustav Blunk und Wilhelm Mohr übernommen. Als weiterer Mitjäger wurde der Hamburger Industielle J. F. Krohn mit aufgenommen. Krohn baute sich auf dem Wrister Kamp nahe der Sandkuhle von Heinrich Schnack eine komfortable Jagdhütte.

Nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges war die Ausübung der Jagd für die deutschen Jäger verboten, das Pachtverhältnis blieb dagegen bestehen. Die Jagd wurde von der Besatzungsmacht – hier den Engländern – wahrgenommen. 1949 durften dann wieder die alten Pächter die Jagd auf einem Drittel der Gemeindefläche ausüben. Der restliche Bereich blieb den Engländern zur Jagdausübung erhalten.

Ab 1952 wurden die Gemeindejagden von den Besatzungsmächten nicht mehr in Anspruch genommen und standen den Jagdpächtern wieder zur Verfügung. Wilhelm Mohr war inzwischen verstorben, sodass Gustav Blunk als alleiniger Jagdpächter fungierte. Er pachtete die Jagd dann in der ersten Nachkriegsperiode von 1953 bis 1963 wiederum als alleiniger Pächter. Als Vertreter der Verpächter fungierte der damalige Bürgermeister Johannes Lohse.

Von 1963 bis 1972 wurde die Jagd an Albert Feil, Wilhelm Krohn und Ernst Kock verpachtet. Als Verpächter sind Hans Karstens, Ernst Thies und Heinrich Fengler aufgeführt.

Von 1972 bis 1981 an Hans Hasselmann, Günter Krohn und Hans-Wilhem Rühmann. Vertreter der Verpächter waren Hans Karstens, Hermann Bruhn und Willi Feil.

Von 1981 bis 1990 an Hans-Wilhelm Rühmann, Günter Krohn und Rolf Burseg. Vertreter der Verpächter waren wie vor.

Von 1990 bis 1999 an Max-Herbert Krohn, Heinz Rühmann und Jürgen Feil. Vertreter der Verpächter waren Hermann Bruhn, Otto Schnack und Alfred Studt.

Von 1999 bis 2008 an Herbert Schuldt, Carsten Krohn und Hans-Jörg Rühmann. Vertreter der Verpächter waren Hermann Bruhn Alfred Studt und Michael Schnack.

Von 2008 bis 2017 an Jürgen Feil, Henry Tonder und Hans Jochen Hasselmann. Vertreter der Verpächter sind Hans Karstens, Michael Schnack und Rolf Kröger.

Föhrden-Barler Jäger

Durch die Pächterwechsel ist eine turnusgemäße Verteilung der Jagdberechtigten gewährleistet. Damit soll ein Optimum an Verantwortung gegenüber Verpächtern, Gesetz und letztendlich der Natur und damit dem Wild sichergestellt werden.

Die Pflichten und die Möglichkeiten des Jagderlebens sind durch diese liberale Vorgehensweise für jeden Föhrden-Barler Jäger gleich. Die Benachteiligung eines Einzelnen oder einer Gruppe sollte ausgeschlossen werden. Damit glauben wir die Grundlage dafür geschaffen zu haben, dass der eingangs erwähnte Ausspruch in unserer Jagd keine Nahrung mehr findet.

Die Föhrden-Barler Jäger im März 2012