Am 11.3.2021 findet um 20:00 Uhr im Bramauhus die nächste Sitzung statt.
Die Einladung inklusive der Tagesordnung ist hier einzusehen.
Am 11.3.2021 findet um 20:00 Uhr im Bramauhus die nächste Sitzung statt.
Die Einladung inklusive der Tagesordnung ist hier einzusehen.
Pressemitteilung Kreis Segeberg: Neue Allgemeinverfügung: Positives Testergebnis bedeutet automatisch Absonderung/Quarantäne
sobald jemand von seinem/ihrem positiven Corona-Testergebnis erfährt, muss er/sie sich sofort und auf direktem Weg in die häusliche Isolation begeben. Das gilt auch für alle, die im selben Haushalt leben. Haus oder Wohnung dürfen dann nicht mehr verlassen werden, bis der Infektionsschutz des Kreises etwas Anderes anordnet. Diese neue Vorgehensweise zur Anordnung der Absonderung/Quarantäne hat der Kreis Segeberg am heutigen Freitag per Allgemeinverfügung geregelt. Bisher mussten positiv Getestete zunächst vom Infektionsschutz telefonisch über die Quarantäneanordnung informiert werden, bevor diese rechtlich wirksam wurde. Durch die neue Allgemeinverfügung wird das Verfahren maßgeblich beschleunigt, womit sie ein weiterer wichtiger Baustein zur Unterbrechung der Infektionsketten sein kann.
Am 10.12.2020 findet um 20:00 Uhr die nächste Gemeindesitzung statt. Bitte beachtet, dass es nur eine begrenzte Zahl an Besuchern geben wird.
Information vom Schleswig-Holsteinischen Gemeindetag vom 3.12.2020
Verlängerung der einschränkenden Maßnahmen bis zum 10. Januar 2021
Kreis Segeberg. Die Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung des
Landes Schleswig-Holstein gilt ab dem morgigen Montag, 2. November. Sie
regelt alle wesentlichen Dinge, die in den kommenden vier Wochen erlaubt bzw. nicht mehr erlaubt sind, und wird hier veröffentlicht. Danach gilt: „In Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in denen typischerweise das Abstandgebot nicht eingehalten werden kann, müssen Fußgänger*innen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.“ Grundsätzlich gilt also die Faustformel: Bei Unterschreitung des Mindestabstandes, Alltagsmaske auf! Parallel dazu legt der Kreis Segeberg in einer Allgemeinverfügung Orte fest, wo die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit im Kreisgebiet immer gilt – entsprechend erfolgt das in anderen Kreisen und kreisfreien Städten. Diese
Gebiete finden Sie hier.
In Absprache mit den örtlichen Ordnungsbehörden müssen Passant*innen im Innenstadtbereich in Bad Bramstedt, in der Fußgängerzone in Bad Segeberg (mit innenliegender Fläche des Wochenmarktes) sowie auf dem Holstenplatz in Kaltenkirchen montags bis sonnabends von 6 bis 18 Uhr eine Mund-NasenBedeckung tragen. Die genauen Abschnitte sind in der Allgemeinverfügung auf Karten eingezeichnet:
https://www.segeberg.de/media/custom/2211_2630_1.PDF?1604229986
Es besteht die Möglichkeit, dass weitere Bereiche in anderen Gemeinden oder Städten hinzukommen. Diese Erweiterungen gibt der Kreis dann gesondert bekannt.
COVID-19: Wert von 35 Neuinfektionen auf
100.000 Einwohner*innen überschritten – Ab
Dienstag gelten verschärfte Regeln
Das vollständige Dokument kann hier heruntergeladen werden…
Unser Stellauer Weg nach Wrist wird gerade als unbefugte Umleitung für die gesperrte B206 genutzt. Hier ein Beitrag aus dem Schleswig-Holstein Magazin vom 17.08.2020:
von: Christian Stölting (Leitender Verwaltungsbeamter)
Informationen zum weiteren Dienstbetrieb
– Ab dem 11.05.20 dürfen Besucher das Amtsgebäude mit Termin wieder betreten
– Die Besucher vereinbaren hierzu im Vorwege einen Termin mit dem jeweiligen Sachbearbeiter
– Es können auch Termine am Montag- und Dienstagnachmittag vereinbart werden
– Termine können zum Infektionsschutz für das Erdgeschoss im Submissionszimmer und für das Obergeschoss im Sitzungszimmer vereinbart werden. In diesen Räumen sind entsprechende Virenschutzsscheiben aufgebaut
– Termine, die im Sumissionzimmer oder im Sitzungsraum stattfinden, werden im jeweiligen Outlook-Kalender eingetragen, damit die Mitarbeiterin im Info-Büro sehen, dass die Besucher einen Termin haben
– Unter Umständen ist es möglich, auch ohne Termin ins Amt zu kommen, z.B. bei Abholung von Reisepässen, Führerscheinen, Fischereimarken etc. – diese werden im Info-Büro ausgegeben
– Termine, die in den eigenen Büros stattfinden, werden dem Info-Büro morgens mitgeteilt bzw. bei Terminen im Laufe des Tages unmittelbar nach Terminvereinbarung
– Die Eingangstür bleibt weiterhin geschlossen
– Die Besucher klingeln und werden durch Frau Bruhse hineingelassen; im Anschluss teilt Frau Bruhse dem zuständigen Sachbearbeiter das mit
– Im Eingangsbereich wird ein Hinweisschild aufgestellt, dass Personen mit grippeähnlichen Symptomen keinen Zutritt zum Amtsgebäude haben, Besucher eine Schutzmaske zu tragen haben und das im Eingangsbereich bereitstehende Handdesinfektionsmittel zu verwenden haben.
– Besucher müssen beim Betreten des Amtes eine Maske tragen
– Sollte ein Besucher eine Maske nicht dabei haben, erhält er ausnahmsweise kostenfrei ein Exemplar aus dem Bestand der Einwegschutzmasken des Amtes ausgehändigt
– für die Mitarbeiter gilt bei Kundenkontakt ein Maskengebot
– Jeder Mitarbeiter führt aus datenschutzrechtlichen Gründen einene Besucherliste, in der Datum, Name, Vorname, Anschrift, Telfon-Nr. erfasst werden
– Bei anstehenden Sitzungen des Amtes und der Gemeinden soll in der Einladung darauf hingewiesen werden, dass die Besucherzahl zum Zwecke der Einhaltung der Sicherheitsabstände begrenzt ist und Masken zu tragen sind.
-Protokollführer, die zur Risikogruppe gehören, müssen aktuell nicht Protokoll führen. In den entsprechenden Gemeinden übernimmt die Vertretung oder es wird ein Protokollführer aus dem Pool gesucht